Wer entscheidet in der Europäischen Union?
In demokratischen Staaten bestimmt die Verfassung, wer das Gesetz machen darf und diese Gesetze auch durchsetzen darf. In der EU ist das etwas anderes: da die EU durch Verträge der einzelnen Mitgliedsstaaten entstanden ist, gibt es auch keine richtige Verfassung. Dennoch wurde in den Verträgen geregelt, wie und in welchen Politikbereichen die Union Gesetze erlassen und sie durchführen darf.
Wenn die Union weitere Rechte erhalten soll, die z.B. die Gesetze betreffen, müssen die Mitgliedsstaaten die Verträge ändern.
In der europäischen Gesetzgebung sind drei Teile der EU verankert. Diese bezeichnet man auch als "institutionelles Dreieck":
1. die Europäische Kommission; sie ist dafür zuständig, Vorschläge für alle Beschlüsse zu machen und diese durchzuführen. Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar, der dann der Europäischen Kommission zugehörig ist.
2. das Europäische Parlament (EP); es wird von den Bürgern aller Mitgliedsländer gewählt und ist an der Beschlussfassung (=Gesetze erlassen) wesentlich beteiligt, das EP kann aber keinesfalls allein die Gesetze erlassen und kann auch nicht in allen Bereichen mitentscheiden.
3. der Ministerrat (Rat der Europäischen Union); es ist das wichtigste Gremium. Es setzt sich aus den Außenministern und ggf. auch aus den Fachministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen.
Der Rat ist neben dem EP ganz wesentlich an der Beschlussfassung beteiligt, in manchen Bereichen entscheidet er mehr oder weniger allein.
Neben diesen Teilen der EU hat der Europäische Rat, der eher unter dem Namen "der Gipfel" bekannt ist, in den 90er-Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im Gipfel finden sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen und legen große Leitlinien der EU-Politik fest.
Bildquellenangabe: rudolf ortner / pixelio.de
Wenn die Union weitere Rechte erhalten soll, die z.B. die Gesetze betreffen, müssen die Mitgliedsstaaten die Verträge ändern.
In der europäischen Gesetzgebung sind drei Teile der EU verankert. Diese bezeichnet man auch als "institutionelles Dreieck":
1. die Europäische Kommission; sie ist dafür zuständig, Vorschläge für alle Beschlüsse zu machen und diese durchzuführen. Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar, der dann der Europäischen Kommission zugehörig ist.
2. das Europäische Parlament (EP); es wird von den Bürgern aller Mitgliedsländer gewählt und ist an der Beschlussfassung (=Gesetze erlassen) wesentlich beteiligt, das EP kann aber keinesfalls allein die Gesetze erlassen und kann auch nicht in allen Bereichen mitentscheiden.
3. der Ministerrat (Rat der Europäischen Union); es ist das wichtigste Gremium. Es setzt sich aus den Außenministern und ggf. auch aus den Fachministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen.
Der Rat ist neben dem EP ganz wesentlich an der Beschlussfassung beteiligt, in manchen Bereichen entscheidet er mehr oder weniger allein.
Neben diesen Teilen der EU hat der Europäische Rat, der eher unter dem Namen "der Gipfel" bekannt ist, in den 90er-Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im Gipfel finden sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen und legen große Leitlinien der EU-Politik fest.
Bildquellenangabe: rudolf ortner / pixelio.de